Ihr Startpunkt auf dem Weg zu Gesundheit und Wohlbefinden Anmeldung & Beratung

Zwei junge Frauen stehen nebeneinander und schauen sich ein Dokument an.
Eine Gruppe von sieben Jugendlichen posiert für ein Selfie im Freien.

Für wen ist unser Angebot geeignet?

Das Angebot richtet sich nach § 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII an psychisch erkrankte Jugendliche ab 15 Jahre,

  • die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung besonderer pädagogischer, sozialer, medizinischer und beruflicher Fördermaßnahmen bedürfen und einen Hilfebedarf nach §35a SGB VIII haben
  • die auf eine weitere medizinische Behandlung angewiesen sind
  • die noch nicht genügend belastbar für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind
  • die in der Regel an Schizophrenie, Depressionen, Angst-und Zwangserkrankungen, Traumafolgestörungen, ADHS oder beginnenden Persönlichkeitsstörungen leiden
  • die eine Rückfallprophylaxe benötigen

 

Nicht geeignet ist das Angebot für Jugendliche 

  • mit akuter Selbst- und Fremdgefährdung
  • mit einer im Vordergrund stehenden Suchtproblematik
  • mit einer manifesten Essstörung
  • mit mittelgradigen und schweren geistigen Behinderungen
  • die noch eine Krankenhausbehandlung benötigen

Der Kontakt zur Jugend-Wohngruppe erfolgt über die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsvereinbarungen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!